Viele Sport Möglichkeiten erwarten dich auf Meran 2000 in Südtirol

Pistenregeln

SICHERHEITSBESTIMMUNGEN FÜR SKIFAHRER, RODLER, SKITOURENGEHER...

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Sicherheit für Skifahrer und Snowboarder

Helmpflicht

Alle Minderjährige unter 18 Jahren müssen beim Skifahren auf Südtirols Pisten laut Gesetz einen Helm tragen. Kinderschutzhelme müssen homologiert sein und der CE-Norm entsprechen. Bei den Verleihen Rent & Go und Sport Max in Falzeben kann man geeignete Schutzhelme zum kleinen Preis ausleihen.
Auch Erwachsene sollten sich unwohl fühlen, beim "Oben ohne-Skifahren"!

Pistenregeln

Um einen unbeschwerten Skitag auf Meran 2000 genießen zu können, ist die Einhaltung der folgenden Sicherheitsbestimmungen notwendig:

  • Rücksicht: Jeder auf der Piste muss sich stets so verhalten, dass er niemanden gefährdet oder Schaden zuführt.
  • Geschwindigkeit und Fahrweise: Die Geschwindigkeit und Fahrweise muss jeder individuell seinem Können sowie den Gelände- und Witterungsverhältnissen anpassen.
  • Fahrspur: Wer von hinten kommt, muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skiläufer oder Snowboarder nicht gefährdet.
  • Überholen: Überholt werden darf von allen Seiten, aber immer in einem gewissen Abstand, der den Überholten nicht gefährdet oder stört.
  • Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren: Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  • Anhalten: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  • Abstieg: Ein Skifahrer oder Snowboarder, der im Notfall zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  • Beachten von Zeichen: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Pistenmarkierung und eventuelle Signale beachten.
  • Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  • Ausweispflicht: Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
  • Der Zugang der Pisten ist für Fußgänger, Skitourengeher, Rodler und mit Fahrrädern untersagt. Das Aufsteigen auf Pisten und Rodelbahn sowie die Abfahrt auf Skipisten mit der Rodel sind gesetzlich verboten!
  • Laut Art. 31 ist es verboten, im berauschten Zustand durch den Konsum von alkoholischen Getränken oder toxikologischen Substanzen Ski zu fahren.


Pisten-Sperre
: 30 Minuten nach Schließung der jeweiligen Aufstiegsanlage werden die Pisten gesperrt. Nach Pisten-Sperre wird der Kontrolldienst der Pistenrettung eingestellt. Das gesamte Skigebiet ist ab 18 Uhr geschlossen. Nach Gebiets-Sperre ist das Betreten von Pisten und Rodelbahn verboten. 
 

112 - Erste Hilfe leisten

Im Fall eines Unfalls oder bei Hilfebedarf, kontaktiere den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112
Wer Zeuge eines Unfalls wird, ist verpflichtet Erste Hilfe zu leisten:

  • Unfallstelle absichern: Etwa fünf bis zehn Meter oberhalb der Unfallstelle werden die Ski über Kreuz in den Schnee gestellt. Liegt der Verletze unterhalb eines Hügels, werden die Ski auf dem Hügel aufgestellt, damit andere Skifahrer die Unfallstelle schnell als solche erkennen, frühzeitig gewarnt sind und den Teil der Piste weiträumig umfahren können.
  • Piste räumen: Nach der Sicherung der Unfallstelle kann es unter Umständen dennoch ratsam sein, das Unfallopfer von der Piste an den Pistenrand zu bringen, um weitere Zusammenstöße zu verhindern. Ist es jedoch offensichtlich, dass das Unfallopfer Verletzungen am Kopf, Nacken oder Rücken hat, darf er keineswegs bewegt werden.
  • Pistenrettungsdienst alarmieren: Auf der Piste sollte man generell immer ein Handy dabei haben, um im Notfall den Bergrettungsdienst kontaktieren zu können und genaue Auskunft über den Ort der Unfallstelle, das Unfallopfer sowie seine Verletzungen zu geben. NOTRUFNUMMER 112
  • Erste Hilfe leisten: Ist man alleine an der Unfallstelle, hat die Sicherung Priorität. Sind jedoch mehrere Leute beim Unfallopfer, kann die Unfallstelle abgesichert und telefonisch Hilfe gerufen werden, während sich jemand anderes bereits um den Verletzten kümmert. Zunächst werden die Vitalzeichen überprüft. Falls das Unfallopfer nicht mehr atmet, bewusstlos ist oder einen Herzstillstand hat, muss unverzüglich mit Wiederbelebungsmaßnahmen – Herzdruckmassage und Mund-zu-Mund-Beatmung – begonnen werden. Hierbei zählt jede Minute.
    Sind die Vitalzeichen des Verletzten stabil und ist er dennoch bewusstlos, bringt man ihn am besten in die stabile Seitenlage bis die Bergrettung eintrifft.
  • Nicht bewegen: Wenn der Verletzte ansprechbar ist und über Schmerzen am Rücken, im Nacken oder am Kopf klagt, darf man ihn auf gar keinen Fall bewegen. Es könnte sein, dass er sich an der Wirbelsäule verletzt hat. Um dies auszuschließen, fragt man den Verletzten, ob er seine Finger und Zehen bewegen kann und ob er noch ein Gefühl in den Händen und Füßen hat. Kann er diese noch bewegen, ist ein Bruch eines Wirbels ausgeschlossen und das Opfer kann bewegt und an den Pistenrand gebracht werden.
  • Nicht auskühlen lassen: Bei extrem kalten Temperaturen und falls das Unfallopfer längere Zeit im Schnee liegt, kann es leicht zu Erfrierungen kommen. Diese erkennt man daran, dass sich die Haut weiß färbt und schmerzunempfindlich wird. Es sollte deshalb darauf geachtet werden, dass der Verletzte nicht auskühlt und immer warm gehalten wird.

Verletzungen vermeiden

84 Prozent aller Verletzungen beim Skifahren sind selbstverursacht und erfolgen nach Stürzen und nicht nach Kollisionen. Das heißt, man kann sich gut vorbereiten, um das Risiko auf einer Verletzung zu reduzieren:

  • Eine gute körperliche Kondition ist Voraussetzung
  • Die Wetterverhältnisse müssen vorab geprüft werden
  • Die ersten Tage auf der Piste langsam angehen, so kann sich der Körper sowohl an die Höhe als auch an die sportliche Anforderung gewöhnen
  • Auch die eigene Selbstüberschätzung und die dadurch riskantere Fahrweise sind ein weiterer Grund für Verletzungen beim Skifahren. So ist es ratsam die Geschwindigkeit langsam zu steigern
  • Das Aufwärmen vor der ersten Abfahrt, um den Kreislauf in Schwung zu bringen und die Muskeln warm zu machen senkt das Verletzungsrisiko auf der Piste
  • Während der Fahrt sollte man immer wieder Pausen machen und stets ausreichend trinken – am besten Wasser und keinen Alkohol
  • Die richtige Schutzausrüstung hilft bei der Vermeidung von Verletzungen: Skihelm, Rückenprotektoren und Handegelenkschützer (vor allem für Snowboarder)

Auch wenn sich Unfälle beim Skifahren nie komplett vermeiden lassen, können viele der Verletzungen nach Stürzen durch aufmerksames Fahren, Vorsicht und eine gute Schutzausrüstung verhindert werden.

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SICHERHEIT FÜR RODLER

Korrekte Ausrüstung

HELM - FESTE SCHUHE MIT GUTER SOHLE - HANDSCHUHE - BRILLEN

Alle Minderjährigen unter 18 Jahren
müssen auf Südtirols Pisten und Rodelbahnen laut Gesetz einen Helm tragen. Kinderschutzhelme müssen homologiert sein und der CE-Norm entsprechen. Bei den Verleihen Rent & Go und Sport Max in Falzeben kann man geeignete Schutzhelme zum kleinen Preis ausleihen.
Auch Erwachsene sollten nicht ohne Helm fahren!

Nicht mit Skischuhen rodeln!

Bob-Schlitten sind auf der Rodelbahn nicht erlaubt!

Verhaltensregeln für Rodler

Auch für Rodelbahnen gelten die international anerkannten FIS-Verhaltensregeln: 
  • Rodeln ist nur auf der offiziellen Rodelbahn erlaubt (Start bei der Bergstation der Seilbahn) 
  • Korrekte Ausrüstung tragen - siehe oben 
  • Rücksicht auf andere Rodler nehmen
  • Geschwindigkeit und Fahrweise den Bahnverhältnissen anpassen. Sicherheitsabstand von mind. 8 Metern. Die Schuld liegt beim auffahrenden Rodler
  • Hinweisschilder, Markierungen und Kreuzungen mit Wanderwegen und Skipisten beachten
  • Überholen: nur an übersichtlichen Stellen, mit Sicherheitsabstand und moderater Geschwindigkeit. Der schnellere Rodler darf den langsameren nicht gefährden
  • Anhalten: nur an übersichtlichen Stellen
  • Bei Sturz: schnell zur Seite gehen. Rodel bei den Riemen festhalten. Unfallstelle sichern und Verletzten helfen
  • Abfahrt: Rodeln auf Skipisten ist verboten. Niemals liegend mit dem Kopf voraus rodeln
  • Aufstieg: nur auf dem Wanderweg

112 - Erste Hilfe leisten

Im Fall eines Unfalls oder bei Hilfebedarf, kontaktiere den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112
Wer Zeuge eines Unfalls wird, ist verpflichtet Erste Hilfe zu leisten:

  • Unfallstelle absichern: Etwa fünf bis zehn Meter oberhalb der Unfallstelle die Unfallstelle sichtbar machen.
  • Piste räumen: Nach der Sicherung der Unfallstelle kann es unter Umständen dennoch ratsam sein, das Unfallopfer von der Piste an den Pistenrand zu bringen, um weitere Zusammenstöße zu verhindern. Ist es jedoch offensichtlich, dass der Unfallopfer Verletzungen am Kopf, Nacken oder Rücken hat, darf er keineswegs bewegt werden.
  • Pistenrettungsdienst alarmieren: Auf der Piste sollte man generell immer ein Handy dabei haben, um im Notfall den Bergrettungsdienst kontaktieren zu können und genaue Auskunft über den Ort der Unfallstelle, das Unfallopfer sowie seine Verletzungen zu geben. NOTRUFNUMMER 112
  • Erste Hilfe leisten: Ist man alleine an der Unfallstelle, hat die Sicherung Priorität. Sind jedoch mehrere Leute beim Unfallopfer, kann die Unfallstelle abgesichert und telefonisch Hilfe gerufen werden, während sich jemand anderes bereits um den Verletzten kümmert. Zunächst werden die Vitalzeichen überprüft. Falls das Unfallopfer nicht mehr atmet, bewusstlos ist oder eine Herzstillstand hat, muss unverzüglich mit Wiederbelebungsmaßnahmen – Herzdruckmassage und Mund-zu-Mund-Beatmung – begonnen werden. Hierbei zählt jede Minute.
    Sind die Vitalzeichen des Verletzten stabil und ist er dennoch bewusstlos, bringt man ihn am besten in die stabile Seitenlage bis die Bergrettung eintrifft.
  • Nicht bewegen: Wenn der Verletzte ansprechbar ist und über Schmerzen am Rücken, im Nacken oder am Kopf klagt, darf man ihn auf gar keinen Fall bewegen. Es könnte sein, dass er sich an der Wirbelsäule verletzt hat. Um dies auszuschließen, fragt man den Verletzten, ob er seine Finger und Zehen bewegen kann und ob er noch ein Gefühl in den Händen und Füßen hat. Kann er diese noch bewegen, ist ein Bruch eines Wirbels ausgeschlossen und das Opfer kann bewegt und an den Pistenrand gebracht werden.
  • Nicht auskühlen lassen: Bei extrem kalten Temperaturen und falls das Unfallopfer längere Zeit im Schnee liegt, kann es leicht zu Erfrierungen kommen. Diese erkennt man daran, dass sich die Haut weiß färbt und schmerzunempfindlich wird. Es sollte deshalb darauf geachtet werden, dass der Verletzte nicht auskühlt und immer warm gehalten wird.

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REGELN FÜR DEN AUFSTIEG UND DIE ABFAHRT VON SKITOURENGEHER

Verhaltensregeln

  • Das Skitourengehen ist nur an den obengenannten Zeiten und auf der ausgewiesenen Route oder auf den Winterwanderwegen erlaubt
  • Das Aufsteigen auf Pisten und Rodelbahn ist gesetzlich verboten und strafbar
  • Beim Überqueren der Pisten ist besondere Vorsicht geboten
  • Den Schneefahrzeugen Vorfahrt geben und großen Abstand halten
  • Stirnlampen und reflektierende Kleidung tragen
  • Am Donnerstag- und Freitagabend muss die Abfahrt vor 23 Uhr beendet sein
  • Die Benutzung der Wege und Pistenabschnitte erfolgt unter eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko

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